WHISTLEBLOWING

Melden statt Schweigen

Was ist Whistleblowing?

Unter Whistleblowing versteht man das Geben von Hinweise auf Missstände in beispielsweise einem Unternehmen. Der Whistleblower ist in diesem Fall ein Mitarbeiter oder Kunde, der aus eigener Erfahrung berichtet.

MELDEN SIE …

… unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht; bekannte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und KATAG AG-Regelungen; bei der KATAG AG oder in unserer Lieferkette.

WIR WERDEN …

Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren; Sie vor Benachteiligungen schützen; Ihre Meldung vertraulich behandeln.

DAMIT HELFEN SIE UNS …

… das Richtige zu tun; schädigendes Verhalten aufzudecken.

MELDEN SIE …

… unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht; bekannte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und KATAG AG-Regelungen; bei der KATAG AG oder in unserer Lieferkette.

WIR WERDEN …

Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren; Sie vor Benachteiligungen schützen; Ihre Meldung vertraulich behandeln.

DAMIT HELFEN SIE UNS …

… das Richtige zu tun; schädigendes Verhalten aufzudecken.

 

DANKE FÜR IHR VERTRAUEN & IHRE UNTERSTÜTZUNG!

HAT DIE KATAG AG EIN UNTERNEHMENSWEITES VERFAHREN?

Ja. Die KATAG AG betreibt ein unternehmensweites, transparentes, öffentliches und barrierefrei zugängliches, einheitliches Beschwerde- und Meldeverfahren. Alle Beschwerden und Meldungen von Mitarbeitenden oder Dritten werden gleichbehandelt – soweit dies rechtlich erlaubt ist.

WER KANN BESCHWERDEN UND MELDUNGEN ABGEBEN?

Jeder. Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jeden zugänglich. Sowohl Mitarbeitende als auch Personen und Organisationen außerhalb der KATAG AG können hier Beschwerden und Hinweise melden.

WAS KANN ICH MELDEN?

Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne KATAG AG Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einem KATAG AG Geschäft oder einem Lieferanten von der KATAG AG bestehen.

Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.

HABE ICH VERSCHIEDENE MÖGLICHKEITEN, BESCHWERDEN ODER MELDUNGEN ABZUGEBEN?

Ja. Die KATAG AG hat verschiedene Meldewege, die Sie für Beschwerden oder Meldungen nutzen können.

Wir haben ein Meldeportal, in dem Sie 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche Beschwerden oder Meldungen abgeben können. Sie können dies schriftlich oder telefonisch machen – und müssen dafür nicht einmal Ihren Namen nennen, wenn Sie das nicht wollen. Ihre Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch die KATAG AG.

Wenn Sie sich lieber an jemanden direkt bei der KATAG AG wenden wollen, sprechen Sie gerne mit eine unserer Führungskräfte, der betriebliche Arbeitnehmervertretung und der Personalabteilung. Gern sind wir für Sie da.

WER KÜMMERT SICH UM MEINE BESCHWERDE ODER MELDUNG?

Ja. Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden. Für die KATAG AG ist es besonders wichtig, Ihr Anliegen vertraulich zu behandeln, und wir schützen Sie als Meldenden! Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.

WIRD MEINE IDENTITÄT VERTRAULICH BEHANDELT?

Ja. Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden. Für die KATAG AG ist es besonders wichtig, Ihr Anliegen vertraulich zu behandeln, und wir schützen Sie als Meldenden! Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.

WERDE ICH BENACHRICHTIGT, DASS MEINE BESCHWERDE ODER MELDUNG BEARBEITET WIRD?

Ja. Sobald Ihre Beschwerde oder Meldung bei der KATAG AG eingeht – spätestens jedoch nach 7 Tagen – erhalten Sie von der KATAG AG dazu eine Eingangsbestätigung.

WERDEN ALLE BESCHWERDEN UND MELDUNGEN BEARBEITET?

Ja. Jede Beschwerde und Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde oder Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten.

WAS PASSIERT MIT MEINER BESCHWERDE ODER MELDUNG, WENN SIE GEPRÜFT WURDE?

Es kommt darauf an: Sobald die Beschwerde oder Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle den Vorgang an eine andere zuständige Fachabteilung im Unternehmen zur Bearbeitung und Sachaufklärung oder an eine zuständige Behörde weiterleiten. Die Meldestelle kann die Beschwerde oder Meldung auch selbst bearbeiten. Sofern eine interne Untersuchung erforderlich ist, wird hierfür ein Untersuchungsmandat ausgestellt. Während der Untersuchung sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit Zeuginnen und Zeugen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten.

Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und an die internen Abteilungen geschickt, die diese Information benötigen.

Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen (wie etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung) oder zu anderen Abhilfemaßnahmen etwa im Risikomanagement oder in anderen internen Prozessen.

Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.

BIN ICH ALS MELDENDER GESCHÜTZT?

Ja. Die KATAG AG toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen!

Personen, die in gutem Glauben Beschwerden oder Meldungen einreichen, werden dafür nicht bestraft. Wenn Sie glauben, dass gegen Sie oder andere Personen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden oder dass Sie oder diese Personen wegen der Einreichung einer Beschwerde in irgendeiner Weise benachteiligt wurden, informieren Sie die KATAG AG bitte unverzüglich über einen der Meldewege des Unternehmens.

Allen plausiblen Behauptungen einer Benachteiligung gehen wir nach. Begründete Vorwürfe einer Benachteiligung durch KATAG AG werden sogar als Compliance-Verstoß geahndet.